Ihre helfenden Hände
Die Alltagshelfer Eifel, Rhein-Sieg unterstützen Sie durch Mithilfe in der Hauswirtschaft und durch Betreuung im Alltag. Durch unsere Unterstützung möchten wir Ihnen ein Verbleiben im eigenen, vertrauten Zuhause im Alter und im Krankheitsfall ermöglichen.
Reinigung Ihrer Wohnung/Ihres Hauses. Unterstützung oder Übernahme der Hauswirtschaft je nach Bedarf oder Notwendigkeit.
Waschen und pflegen der Wäsche, Kleidung und Gardinen. Bügeln der Wäsche, ggf. ab- und aufhängen der Gardinen sowie Betten beziehen.
Einkaufen und versorgen der eingekauften Lebensmittel unter Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit.
Demenzbetreuung ist IMMER individuell. Wir leisten Beistand für Betroffene und Angehörige bei der bedürfnisgerechten Bewältigung des Alltags.
Begleitung des Pflegebedürftigen außer Haus: zum Arzt, Friseur, Therapien, Shoppen, Spaziergängen, Ausflügen oder ins Restaurant/Cafe u.v.m.
Unterstützung oder Übernahme der Zubereitung von Mahlzeiten. Auf Wunsch gemeinsames Zubereiten und Einnehmen der Mahlzeiten.
Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren und/oder (gemeinsam) Gassi gehen.
Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen/erstattet.
Besteht Bedarf an Unterstützung, der in unseren Dienstleistungen nicht aufgeführt ist, erstellen wir Ihnen ein, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Wir beraten Sie gerne und umfassend zu unseren Dienstleistungen. Natürlich können unsere Dienste auch ohne Zuteilung eines Pflegegrades in Anspruch genommen werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Gerne beraten wir Sie kompetent in der Erlangung eines Pflegegrades und in der Ermittlung Ihrer Bedürfnisse. Hier verfügen wir über speziell geschultes Personal.
Im Rahmen der Beratung erstellen wir Ihnen ein, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, Angebot. Klicken Sie hier, um zu unserer Kontaktseite zu gelangen.
Im Krankheitsfall sprechen Sie uns oder Ihren behandelnden Arzt bitte an und lassen Sie sich über die Möglichkeit einer Verordnung über Haushaltshilfe (§ 38 SBGV) beraten.
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen vor Ort, telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung. Klicken Sie hier für mehr Informationen.